Das Zivilrechtsänderungsgesetz 2004 bestimmt zwingend einen
Schlichtungs-versuch, bevor bei Nachbarschaftsstreitigkeiten
Klage eingebracht werden darf.
Mediatoren kommen dann zum Einsatz, wenn zwei Parteien im direkten
Kontakt keine Lösung mehr zustande bringen. Ziel ist die
Vermeidung von Gerichtsverfahren.
Der Mediator ist unparteiisch und überwacht das Verfahren.
Er stellt kein Verschulden irgendeiner Partei fest und beschäftigt
sich ausschließlich mit der Problemstellung und deren
eventueller Lösung in der Zukunft.
Als Ergebnis des Mediationsverfahrens wird der Mediator immer
den Konsens anstreben, der bei Zustimmung der beteiligten Parteien
vertraglich geregelt wird.
Die Mediation ist wesentlich kostengünstiger als die gerichtliche
Lösung und führt durch die Expertise des Mediators
sehr häufig zu einem, für beide Konfliktparteien tragbaren,
Kompromiss.