| Abwassergutachten
 
 Mit Abwassergutachten werden jene Teile bezogener Wassermengen 
                    dokumentiert, die durch Gießen, Versickern, etc. nicht 
                    in den öffentlichen Kanal zurückgeleitet werden. 
                    Damit wird die Herabsetzung 
                    der Abwassergebühr und der Umweltabgabe 
                    auf Wasser beantragt.
 
 Nach Erstellung eines derartigen Gutachtens und Einbringung 
                    des Herabsetzungsantrages, ist eine nachhaltige Reduzierung 
                    der Gebühren und Abgaben (auch in den Folgejahren) zu 
                    erzielen .
 
 Gemäß Wiener Kanalgebührengesetz muß 
                    die nicht in den öffentlichen Kanal eingeleitete Wassermenge 
                    mehr als 5% der bezogenen Wassermenge, mindesten jedoch über 
                    100 m³ im Kalenderjahr betragen, um diese Gebührenreduktion 
                    beantragen zu dürfen.
 
 
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