Abwassergutachten
Mit Abwassergutachten werden jene Teile bezogener Wassermengen
dokumentiert, die durch Gießen, Versickern, etc. nicht
in den öffentlichen Kanal zurückgeleitet werden.
Damit wird die Herabsetzung
der Abwassergebühr und der Umweltabgabe
auf Wasser beantragt.
Nach Erstellung eines derartigen Gutachtens und Einbringung
des Herabsetzungsantrages, ist eine nachhaltige Reduzierung
der Gebühren und Abgaben (auch in den Folgejahren) zu
erzielen .
Gemäß Wiener Kanalgebührengesetz muß
die nicht in den öffentlichen Kanal eingeleitete Wassermenge
mehr als 5% der bezogenen Wassermenge, mindesten jedoch über
100 m³ im Kalenderjahr betragen, um diese Gebührenreduktion
beantragen zu dürfen.
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