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Abwassergutachten


Mit Abwassergutachten werden jene Teile bezogener Wassermengen dokumentiert, die durch Gießen, Versickern, etc. nicht in den öffentlichen Kanal zurückgeleitet werden. Damit wird die Herabsetzung der Abwassergebühr und der Umweltabgabe auf Wasser beantragt.

Nach Erstellung eines derartigen Gutachtens und Einbringung des Herabsetzungsantrages, ist eine nachhaltige Reduzierung der Gebühren und Abgaben (auch in den Folgejahren) zu erzielen .

Gemäß Wiener Kanalgebührengesetz muß die nicht in den öffentlichen Kanal eingeleitete Wassermenge mehr als 5% der bezogenen Wassermenge, mindesten jedoch über 100 m³ im Kalenderjahr betragen, um diese Gebührenreduktion beantragen zu dürfen.

 

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