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Gehölzwertermittlung

Gehölze haben einen Wert, der sich aus deren Funktionen ergibt (Nutzen, Ertrag oder Wohlfahrtsfunktion). Vegetation ist von hohem Wert für Orts- oder Landschaftsbilder, sowie für das Kleinklima und die Erholung der Bevölkerung.

Einmal vernichtet, ist dieser Wert für lange Zeit nicht ersetzbar (ganz besonders nicht durch Neupflanzungen).

Im Schadensfall werden die Aufwendungen und Kosten für Pflanzung, Erhaltung und Pflege von Altbaumbeständen ermittelt..

In einem anerkannten Verfahren werden die Schadenshöhe festgestellt und die Beweise gesichert um Schäden durch Verkehrsunfälle, falschen Baumschnitt oder ähnliche, ausreichend dokumentieren zu können.

Bei Streitigkeiten, Abtretungen, Verkauf oder Enteignung von Grunstücken kann die Gehölzwertermittlung ebenfalls eine sinnvolle Ergänzung sein.

Bergheidengasse 1, A-1130 Wien, Tel.: +43/1/804 69 92, Fax: +43/1/804 46 02, email: peter.schabel@gerichts-sv.at