Mediatoren

Gemäß dem Zivilrechtsänderungsgesetz 2004 ist vor der Einbringung einer Klage in Nachbarschaftsstreitigkeiten zwingend ein außergerichtlicher Schlichtungsversuch vorzunehmen.

Mediatoren setzt man in letzter Zeit immer öfter dort ein, wo zwei Konfliktparteien im direkten Weg keine Lösung ihrer Probleme mehr zustande bringen und ein langwieriges Gerichtsverfahren vermieden werden soll.

Voraussetzung ist, dass beide Konfliktparteien die Einsetzung des Mediators wünschen. Der Mediator überwacht das Verfahren,

wird aber für keine der beiden Seiten Partei ergreifen. Der Mediator blickt nicht in die Vergangenheit und beurteilt keine Schuldfragen, vielmehr beschäftigt er sich ausschließlich mit der Zukunft und der möglichen Lösung des konkreten Problems.

Ergebnis des Mediationsverfahrens sollte ein Konsens sein, der in einer Übereinkunft/einem Vertrag geregelt wird.

Das Mediationsverfahren ist eine wesentlich kostengünstigere Lösung als teure Gerichtsverfahren und führt durch die fachkundige Leitung des Mediators sehr häufig zu einem - für beide Konfliktparteien tragbaren - Kompromiss.